Wehrdienst ausgesetzt – kann ich trotzdem verweigern?

Seit 1997 informiere ich auf meiner Internetseite nun schon über das Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Nun, um es vorweg zu nehmen: Die Zugriffe auf meinen KDV-Bereich sind seit diesem Jahr auf ein historisches Minimum geschrumpft. Schuld daran ist die Aussetzung der Wehrpflicht ab dem 1. Juli 2011.Grundsätzlich begrüße ich die Aussetzung insbesondere deswegen, weil von Wehrgerechtigkeit schon lange keine Rede sein konnte und die immer kürzer werdende Dienstzeit zudem nicht mehr der Garant für effizienten Nachwuchs der Bundeswehr war.

Für die sozialen Dienste ist dies freilich eine Katastrophe. Bleibt nur zu hoffen, dass der neue Bundesfreiwilligendienst wenigstens ein bisschen die vielen helfenden – und in Zukunft fehlenden – Hände ersetzen kann.

Bei all diesen Dingen hatte ich mir auch überlegt, die KDV-Sektion meiner Internetseite vom Netz zu nehmen, aber! Ist es nicht dennoch nicht ein im Grundgesetz verankertes Recht den Dienst an der Waffe zu verteidigen? Ganz klar! JA – das Recht bleibt bestehen. Denn – es bleibt faktisch auch die Pflicht für junge Männer bestehen, Dienst an der Waffe zu leisten (Artikel 12 a Grundgesetz) – lediglich die allgemeine Wehrpflicht ist temporär ausgesetzt.

Des weitern bleibt auch die Wehrerfassung bestehen (also die Registrierung mgl. Wehrpflichtiger durch die Gemeinden).

So ist es denkbar, immer noch seine Verweigerung einzureichen, was auch durchaus Sinn macht! Die Wehrpflicht könnte jederzeit wieder eingeführt werden (etwa in Notstandssituationen, etc….). Besser also sein Gewissen nach dem „Was wäre wenn“ zu befragen und entsprechend dem eigenen Ermessen umzusetzen.

Die grundsätzliche Konfrontation mit der Frage Kriegsdienst ja oder nein bleibt also erhalten.

Also habe ich beschlossen die KDV-Seite erstmal im Netz stehen zu lassen, das Forum wird jedoch geschlossen. Die sicherlich noch wenig verbliebenen potentiellen Verweigerer können mich gerne kontaktieren.

Viele Grüße

Euer Bremmo

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