Tipps zur KDV

Tipps zum Verweigern

“Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.”
(Grundgesetz Art. 4 Abs. 3)

Was Kriegsdienstverweigerer bei der Antragstellung zum Zivildienst zu beachten haben

Es gibt immer mehr junge Männer die den Weg in den Zivildienst nehmen, anstatt zur Bundeswehr. Nach heutigem Stand verweigern etwa 1/3 der Wehrpflichtigen den Dienst an der Waffe. Gründe dafür gibt es vielerlei: Ob es nun aus pazifistischen, aus politischen oder religiösen Motiven geschieht. Jedoch gibt es kein alternatives Wahlrecht. Ein junger, fähiger Mann muss grundsätzlich zur Bundeswehr. Daher hat man die Möglichkeit aus Gewissensgründen zu verweigern. Diesen Antrag kann er stellen, wenn er mindestens 17 1/2 Jahre alt ist.

Doch leider gibt es auch einige wenige, die verweigern, weil Sie sachlich abwägen, was gemütlicher ist: Bundeswehr oder Zivildienst.

Aus diesem Grund hat der Staat ein kleines Hinderniss eingebaut.

Man muss eine so genannte Gewissensprüfung “über sich ergehen lassen”. Früher war diese Prüfung mündlich, heute reicht in den meisten Fällen ein Brief mit den Begründungen, warum man verweigert. Vorher muss jedoch erst ein Antrag gestellt werden. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift (hingehen und diktieren) beim Kreiswehrersatzamt zu stellen. Am besten schickt man den Antrag per “Einschreiben” Den Eingang des Briefes unbedingt vom Amt bestätigen lassen!

Folgende Fristen sind möglichst zu beachten:

  • Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor dem 18.Geburtstag und soll spätestens 14 Tage vor der Musterung gestellt werden.Wer jedoch die Fristen nicht einhält bzw. zu lange mit der Einsendung der Verweigerungsunterlagen wartet, riskiert die Einberufung zur Bundeswehr!!!Allerdings ist es auch möglich nach Ablauf dieser Fristen bzw. nach Einberufung der Bundeswehr und sogar während des Wehrdienstes noch zu verweigern. Dieser Schritt muss allerdings gut begründet werden. Bezug sollte man vor allem darauf nehmen, was den plötzlichen Sinneswandel hervorgerufen hat.
  • Der Antrag selbst kann formlos und kurz sein, etwa so: “Hiermit beantrage ich die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes.”
  • Dem Antrag muss noch die Darlegung der Gewissensgründe und ein nicht tabelarischer Lebenslauf beigefügt werden.
  • Die Berufung auf das Grundrecht MUSS in der Verweigerung enthalten sein!

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Die Kriegsdienstverweigerung besteht aus drei Teilen:

  1. Der Antrag:
    Hierbei handelt es sich um das Anschreiben, in dem der Antrag formuliert wird. Hier muss auch auf jedenfall die Berufung auf das Grundgesetz enthalten sein!
    Beispiel Antrag
  2. Der Lebenslauf:
    Dieser Lebenslauf sollte die wichtigsten Lebensdaten ohne größere zeitliche Lücken enthalten.
    Begebenheiten, die in einen Zusammenhang zu der Kriegsdienstverweigerung stehen könnten, sollten ebenfalls in den Lebenslauf aufgenommen werden. Dazu gehören z.B. ehrenamtliche Tätigkeiten oder Hobbys.
    Am besten man verfasst den Lebenslauf in einem Fließtext, wem das nicht liegt kann notfalls auch auf die tabellarische Form zurückgreifen.
  3. Die Darlegung der Gewissensgründe
    In dieser Begründung ist die Gewissensentscheidung darzulegen, die dem Antragsteller zwingend verbietet, den Dienst an und mit der Waffe abzuleisten.
    Die Motivation der verschiedenen Antragstelle fällt hierbei selbstverständlich recht unterschiedlich aus. Oft wird die Erziehung zur Gewaltfreiheit herangezogen, aber auch religiöse oder ethisch-humanitäre Gründe sind ausschlaggebend. Genauso können auch bestimmte Situationen als Auslöser zur Verweigerung der Waffenanwendung führen, z.B. Gewalterlebnisse, Tod eines nahen Verwandten oder von Freunden, Berichte von Angehörigen über Kriegserlebnisse.
    Beispiel Darlegung der Gewissensgründe

DIE EINHALTUNG OBEN STEHENDER FORMALIEN IST BESONDERS BEIM SCHRIFTLICHEN VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR DIE ZIVILDIENST NOTWENDIG, DA NUR ÜBER VOLLSTÄNDIGE ANTRÄGE ENTSCHIEDEN WIRD.

Bremmos KDV-Forum für Fragen und Antworten:
http://bremmert.de/kriegsdienstverweigerung/kdv-forum/